Stand: Oktober 2026
Wer in Lübeck Unterstützung sucht, gibt oft verschiedene Begriffe in die Suche ein: Alltagshilfe, Alltagshelfer, Alltagsbegleiter, Betreuungskraft. Gemeint ist meist dasselbe: Unterstützung im Alltag für ältere oder pflegebedürftige Menschen. Hier die Begriffe kurz erklärt.
Alltagshilfe
Das ist der Oberbegriff für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung und Begleitung. Ein anerkanntes Angebot (§ 45a SGB XI) kann über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Alltagshelfer
So nennen viele die Person, die im Alltag hilft: beim Einkaufen, im Haushalt, bei Erledigungen. Es ist ein umgangssprachlicher Begriff, kein geschützter Beruf.
Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin
Alltagsbegleiter unterstützen und betreuen Menschen zu Hause: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt oder zu Behörden, gemeinsame Aktivitäten. Viele haben eine Qualifizierung zur Alltagsbegleitung beziehungsweise Betreuungskraft nach §§ 43b und 53c SGB XI.
Betreuungskraft / Betreuungsassistent
Das ist die formale Bezeichnung für qualifizierte Kräfte, die Betreuung und Aktivierung übernehmen. Sie übernehmen keine Pflege am Körper.
Was ist der Unterschied zur Pflege?
Alltagshilfe, Alltagshelfer und Alltagsbegleiter unterstützen im Haushalt und bei Betreuung und Begleitung. Pflege am Körper und medizinische Leistungen übernimmt ein Pflegedienst.
Wer bezahlt das?
Mit Pflegegrad (ab 1) steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Wir rechnen als anerkanntes Angebot direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.