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Ratgeber · Orientierung

Alltagshilfe oder Pflegedienst – was ist der Unterschied?

Beide helfen zu Hause, aber bei ganz unterschiedlichen Aufgaben. Hier sehen Sie auf einen Blick, wer was übernimmt und was zu Ihnen passt.

✓ Anerkannt nach § 45a SGB XI ✓ Lübeck und Umgebung ✓ Kostenlose Erstberatung
Persönliche Unterstützung im Alltag

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Pflegedienst übernimmt pflegerische Aufgaben am Körper und medizinische Behandlungen. Eine anerkannte Alltagshilfe unterstützt im Haushalt, leistet Gesellschaft und begleitet im Alltag. Beides schließt sich nicht aus – viele Familien nutzen beides nebeneinander.

Was ein ambulanter Pflegedienst macht

Was eine Alltagshilfe nach § 45a SGB XI macht

Pflegerische und medizinische Tätigkeiten gehören nicht dazu. Dafür ist die Alltagshilfe oft flexibler: stundenweise, regelmäßig und mit einer festen Bezugsperson.

Wer bezahlt was?

Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) einsetzen. Pflegedienste rechnen ihre Leistungen über andere Leistungsarten der Pflegeversicherung ab. Welche Kombination für Sie am günstigsten ist, klärt die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.

Welche Hilfe passt zu mir?

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheit hilft die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Übernimmt Alltagshilfe auch Pflege?

Nein. Waschen, Anziehen oder medizinische Leistungen übernimmt ein Pflegedienst. Wir unterstützen im Haushalt, mit Betreuung und Begleitung.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig nutzen?

Ja. Viele Familien kombinieren beides: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, die Alltagshilfe Haushalt, Gesellschaft und Begleitung.

Brauche ich einen Pflegegrad für Alltagshilfe?

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja – ab Pflegegrad 1. Die Details besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse sinnvoll nutzen können.