Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt
Ein Pflegedienst übernimmt pflegerische Aufgaben am Körper und medizinische Behandlungen. Eine anerkannte Alltagshilfe unterstützt im Haushalt, leistet Gesellschaft und begleitet im Alltag. Beides schließt sich nicht aus – viele Familien nutzen beides nebeneinander.
Was ein ambulanter Pflegedienst macht
- Körperbezogene Pflege: zum Beispiel Waschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang
- Behandlungspflege: ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe oder Verbände
- Abrechnung über die Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse
Was eine Alltagshilfe nach § 45a SGB XI macht
- Haushalt: Reinigen, Wäsche, Einkaufen, Ordnung halten
- Betreuung: Zeit, Gespräche, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge
- Begleitung: zum Arzt, zu Behörden, zum Einkaufen oder in Café und Park
- Entlastung: Angehörige bekommen Zeit für sich
Pflegerische und medizinische Tätigkeiten gehören nicht dazu. Dafür ist die Alltagshilfe oft flexibler: stundenweise, regelmäßig und mit einer festen Bezugsperson.
Wer bezahlt was?
Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) einsetzen. Pflegedienste rechnen ihre Leistungen über andere Leistungsarten der Pflegeversicherung ab. Welche Kombination für Sie am günstigsten ist, klärt die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.
Welche Hilfe passt zu mir?
- Nur Haushalt, Einkauf, Gesellschaft nötig? Eine Alltagshilfe reicht oft aus.
- Hilfe beim Waschen oder Anziehen nötig? Dann ist ein Pflegedienst der richtige Partner.
- Beides? Kombinieren Sie: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, die Alltagshilfe den Rest.