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Haushaltshilfe in Lübeck

Haushaltshilfe Lübeck – die Pflegekasse zahlt bis zu 131 € im Monat.

Putzen, Wäsche, Einkäufe und Begleitung – zuverlässig, mit fester Bezugsperson und direkt bei Ihnen zu Hause. Als nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot rechnen wir über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse ab: ab Pflegegrad 1, bei allen Kassen.

✓ Anerkannt nach §45a SGB XI ✓ 0 € Eigenanteil möglich ✓ Feste Bezugsperson aus Lübeck

Unsere Haushaltshilfe in Lübeck

Wir sind ein familiengeführter Anbieter aus Lübeck – keine anonyme Kette. Sie erreichen uns direkt, und zu Ihnen kommt immer dieselbe vertraute Person. Wir unterstützen Sie in ganz Lübeck: St. Lorenz, St. Gertrud, St. Jürgen, Moisling, Buntekuh, Kücknitz, Schlutup, Travemünde und Innenstadt.

Reinigung & Ordnung
Reinigung & OrdnungStaubwischen, Böden, Bad und Küche – regelmäßig oder nach Bedarf.
Wäsche & Bügeln
Wäsche & BügelnWaschen, Aufhängen, Bügeln und Einräumen – alles aus einer Hand.
Einkäufe & Besorgungen
Einkäufe & BesorgungenEinkaufen mit oder ohne Begleitung, Apotheke, Post und Erledigungen.
Begleitung zu Terminen
Begleitung zu TerminenSicher zu Ärztin/Arzt, Behörden oder zum Spaziergang an der Trave.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 übernimmt Ihre Pflegekasse über den Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat – für Sie in der Regel ohne Eigenanteil. Die Abrechnung erledigen wir direkt mit der Pflegekasse. Anspruch berechnen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns umgehend.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ihren Anspruch, übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse und planen die Einsätze.

3

Ihre feste Hilfe kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause in Lübeck.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Lübeck

Was kostet die Haushaltshilfe in Lübeck?

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat – für Sie in der Regel ohne Eigenanteil. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Zahlt meine Pflegekasse das wirklich?

Ja. Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt und rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken. Das gilt für alle Kassen.

Ich habe noch keinen Pflegegrad – geht es trotzdem?

Ja, sofort als Selbstzahler (20 % steuerlich absetzbar, §35a EStG). Parallel helfen wir Ihnen gern, einen Pflegegrad zu beantragen – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt für den Antrag.

Wie schnell können Sie starten?

Meist innerhalb weniger Tage nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Jetzt Haushaltshilfe in Lübeck anfragen

Kostenlos und unverbindlich – wir beraten Sie persönlich und kümmern uns um alles Weitere mit Ihrer Pflegekasse.