Stand: Oktober 2026
Pflege ist kompliziert: Anträge, Leistungen, Fristen. Gut zu wissen: Sie haben Anspruch auf kostenlose Beratung, und es gibt mehrere Stellen, die helfen.
Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Nach Antragstellung nennt Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte beraten neutral und kostenfrei zu Pflegegrad, Leistungen, Hilfsmitteln und wohnortnahen Angeboten. Auch für Lübeck und die umliegenden Kreise gibt es Pflegestützpunkte. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.
Weitere Anlaufstellen
- Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen in Ihrer Nähe
- Nachbarschafts- und Stadtteilbüros: Hinweise auf Treffs und Angebote im Quartier
- Sozialdienst im Krankenhaus: hilft bei der Organisation nach dem Klinikaufenthalt
- Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige
Was Sie zum Gespräch mitbringen sollten
- Versichertenkarte und, falls vorhanden, Pflegegrad-Bescheid
- Arztbriefe und Medikamentenliste
- Eine kurze Liste: Wobei brauche ich Hilfe? Was belastet mich am meisten?
Und im Alltag?
Wenn klar ist, welche Leistungen Ihnen zustehen, setzen wir sie gern mit Ihnen um: Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung, abgerechnet über den Entlastungsbetrag.
Quellen: § 7a SGB XI – Pflegeberatung · Bundesgesundheitsministerium