Stand: Oktober 2026
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Das geht telefonisch oder schriftlich, ein langes Formular ist zunächst nicht nötig. Auch Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen.
Leistungen werden grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Warten Sie deshalb nicht zu lange: Jeder Tag früher kann zählen.
Schritt 2: Pflegeberatung nutzen
Nach dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekasse benennt Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Auch Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und neutral.
Schritt 3: Die Begutachtung zu Hause
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten einen unabhängigen Gutachterdienst). Die Gutachterin oder der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause und beurteilt, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad (1 bis 5) bestimmt. Schon Pflegegrad 1 beginnt bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Schritt 4: Der Bescheid
Die Pflegekasse soll innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Schafft sie das ohne guten Grund nicht, muss sie für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 € zahlen. In besonderen Situationen – etwa im Krankenhaus oder in der Reha – gelten kürzere Fristen.
Mit dem Bescheid nicht einverstanden?
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein kurzes Schreiben, die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Lesen Sie das Gutachten in Ruhe durch und prüfen Sie, ob Ihre Situation darin richtig dargestellt ist.
So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie etwa zwei Wochen lang, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist – auch nachts und an schlechten Tagen.
- Unterlagen bereitlegen: Arztbriefe, Befunde und eine Liste Ihrer Hilfsmittel.
- Eine vertraute Person dazubitten: Sie kann ergänzen, woran man im Gespräch nicht denkt.
- Den Alltag zeigen, wie er ist: Stellen Sie sich weder besser noch schlechter dar, als es tatsächlich ist.
- Wichtigste Punkte aufschreiben: So vergessen Sie im Gespräch nichts Wesentliches.
Und danach? Das hilft im Alltag
Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI). Er kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder stundenweise Betreuung. Alltagshilfe Ralls ist nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium – So können Sie Leistungen beantragen · SGB XI – Soziale Pflegeversicherung