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Ratgeber · Pflegegrad

Pflegegrad beantragen – so gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung – auch zum Entlastungsbetrag. Hier erfahren Sie, wie der Antrag abläuft, welche Fristen gelten und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.

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Persönliche Beratung und Begleitung

Stand: Oktober 2026

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Das geht telefonisch oder schriftlich, ein langes Formular ist zunächst nicht nötig. Auch Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen.

Leistungen werden grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Warten Sie deshalb nicht zu lange: Jeder Tag früher kann zählen.

Schritt 2: Pflegeberatung nutzen

Nach dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekasse benennt Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Auch Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und neutral.

Schritt 3: Die Begutachtung zu Hause

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten einen unabhängigen Gutachterdienst). Die Gutachterin oder der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause und beurteilt, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:

Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad (1 bis 5) bestimmt. Schon Pflegegrad 1 beginnt bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Schritt 4: Der Bescheid

Die Pflegekasse soll innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Schafft sie das ohne guten Grund nicht, muss sie für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 € zahlen. In besonderen Situationen – etwa im Krankenhaus oder in der Reha – gelten kürzere Fristen.

Mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein kurzes Schreiben, die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Lesen Sie das Gutachten in Ruhe durch und prüfen Sie, ob Ihre Situation darin richtig dargestellt ist.

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Und danach? Das hilft im Alltag

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI). Er kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder stundenweise Betreuung. Alltagshilfe Ralls ist nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren Antrag wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium – So können Sie Leistungen beantragen · SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?

Die Pflegekasse soll innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In besonderen Situationen, zum Beispiel im Krankenhaus oder in der Reha, gelten kürzere Fristen.

Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?

Leistungen werden grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gewährt, nicht davor. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst früh, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.

Wer kann den Antrag für mich stellen?

Sie selbst oder eine Person, die Sie bevollmächtigt haben – zum Beispiel Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte.

Was bekomme ich schon mit Pflegegrad 1?

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen unter anderem der Entlastungsbetrag zu. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Mehr zum Entlastungsbetrag →

Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse sinnvoll nutzen können.