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Einkaufshilfe in Lübeck

Einkaufshilfe in Lübeck – wir erledigen es oder gehen mit.

Schwere Taschen, weite Wege, Menschenmengen: Einkaufen wird mit dem Alter oft zur Last. Wir erledigen Ihren Einkauf oder gehen gemeinsam mit Ihnen – zuverlässig, mit fester Bezugsperson. Als nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot ist Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.

✓ Anerkannt nach §45a SGB XI ✓ Einkauf mit oder ohne Sie ✓ Kostenloses Erstgespräch

Einkaufshilfe für Seniorinnen und Senioren

Ob Wocheneinkauf im Supermarkt, Besorgungen in der Innenstadt oder der Gang zur Post: Wir übernehmen, was Ihnen schwerfällt, und lassen Ihnen die Entscheidung, was auf den Einkaufszettel kommt.

Wocheneinkauf
WocheneinkaufWir kaufen nach Ihrer Liste ein und bringen alles bis in die Küche.
Gemeinsam einkaufen
Gemeinsam einkaufenWer gern selbst auswählt, geht mit uns – wir tragen und begleiten.
Einräumen und Ordnung
Einräumen und OrdnungAuf Wunsch räumen wir die Einkäufe ein und sorgen für Ordnung in Küche und Vorrat.
Besorgungen und Erledigungen
Besorgungen und ErledigungenPost, Drogerie, kleine Wege – wir erledigen auch das.
Kostenübernahme: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung. Kostenlos anfragen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns zeitnah.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, klären Ihren Bedarf und besprechen die Kostenübernahme.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen

Können Sie auch ohne mich einkaufen?

Ja. Sie geben uns Ihre Liste, wir erledigen den Einkauf und bringen alles zu Ihnen nach Hause.

Wie läuft die Bezahlung des Einkaufs?

Den Einkauf bezahlen wir nach Absprache mit Ihrem Geld oder Ihrer Karte und geben Ihnen Kassenbon und Rückgeld. Alles wird nachvollziehbar dokumentiert.

Wie oft kann ich Hilfe beim Einkaufen bekommen?

Das richten wir nach Ihrem Bedarf: einmal pro Woche, öfter oder nur gelegentlich.

Wer bezahlt die Einkaufshilfe?

Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung.

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