So begleiten wir Sie zum Amt
Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie den Termin in Ruhe wahrnehmen können, ob Bürgerbüro, Sozialamt, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jobcenter. Wir führen keine Rechtsberatung durch; wir begleiten und unterstützen Sie im Alltag.




So einfach geht's
Kostenlos anfragen
Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns zeitnah.
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen uns kennen, klären Ihren Bedarf und besprechen die Kostenübernahme.
Ihre feste Bezugsperson kommt
Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
- Anerkannt durch das Land Schleswig-Holstein (§45a SGB XI, Angebot-ID 1100100275).
- Familiengeführt, persönlich und direkt erreichbar.
- Echte Google-Bewertungen von Kundinnen und Kunden aus Lübeck.
- DEKRA-geprüfte Qualifikation als Alltagsbegleiter/Betreuungskraft nach §§43b/53c SGB XI.
Häufige Fragen
Zu welchen Behörden begleiten Sie?
Zu Ämtern und Behörden in Lübeck, zum Beispiel Bürgerbüro, Sozialamt, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jobcenter, außerdem zu Arztpraxen und Kliniken.
Helfen Sie auch beim Ausfüllen von Anträgen?
Wir sortieren gern gemeinsam Unterlagen und begleiten Sie zum Termin. Eine Rechts- oder Sozialberatung dürfen wir nicht leisten. Dafür sind zum Beispiel Beratungsstellen oder der Pflegestützpunkt zuständig.
Ist eine Begleitung mit Rollstuhl oder Rollator möglich?
Ja, nach Absprache. Bitte sagen Sie uns vorher, welche Hilfsmittel vorhanden sind und ob es Treppen gibt.
Wer bezahlt die Begleitung?
Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag der Pflegekasse eingesetzt werden. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung. Ohne Pflegegrad sprechen wir vorher offen über die Kosten.
Übernehmen Sie auch pflegerische Aufgaben?
Nein. Wir begleiten und unterstützen im Alltag. Pflegerische Leistungen gehören zu einem Pflegedienst.
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