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Begleitung zum Arzt in Lübeck

Begleitung zum Arzttermin in Lübeck – wir holen Sie ab und bringen Sie zurück.

Ein Arzttermin ist für viele ältere Menschen ein Kraftakt. Wir holen Sie zu Hause ab, begleiten Sie bis ins Wartezimmer und bringen Sie sicher wieder heim – mit einer festen Bezugsperson. Als nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot ist Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.

✓ Anerkannt nach §45a SGB XI ✓ Abholen und Zurückbringen ✓ Kostenloses Erstgespräch

So begleiten wir Sie zum Termin

Wir sind für Sie da, damit Sie sich auf den Termin konzentrieren können. Wir nehmen Ihnen den Weg ab und geben Ihnen Sicherheit, auch bei Terminen in Praxen, Kliniken oder bei Behörden in Lübeck.

Abholen zu Hause
Abholen zu HauseWir holen Sie pünktlich ab und gehen gemeinsam zum Termin.
Begleitung im Wartezimmer
Begleitung im WartezimmerWir bleiben an Ihrer Seite und helfen bei Anmeldung und Wegen in der Praxis.
Wege danach
Wege danachAuf Wunsch erledigen wir danach noch Besorgungen auf dem Rückweg.
Sicher zurück nach Hause
Sicher zurück nach HauseWir bringen Sie wieder bis zur Wohnungstür.
Kostenübernahme: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung. Kostenlos anfragen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns zeitnah.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, klären Ihren Bedarf und besprechen die Kostenübernahme.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen

Begleiten Sie auch zu Kliniken und Behörden?

Ja, wir begleiten zu Arztpraxen, Kliniken, Behörden und anderen Terminen in Lübeck.

Ist eine Begleitung mit Rollstuhl oder Rollator möglich?

Ja, nach Absprache. Bitte sagen Sie uns vorher, welche Hilfsmittel vorhanden sind und ob es Treppen gibt.

Übernehmen Sie auch pflegerische Aufgaben?

Nein. Wir begleiten und unterstützen im Alltag. Pflegerische Leistungen gehören zu einem Pflegedienst.

Wer bezahlt die Begleitung?

Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung.

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